Rechtsanwaltskanzlei Dr. W. Buerstedde - Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsgestaltung, Pflichtteilsrecht, Einbürgerung, Familiennachzug


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Kosten

Durchführung der Rechtsberatung

Wie sähe eine Beratung in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Buerstedde aus?

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine E-Mail oder kommen Sie vorbei, so vereinbaren wir zunächst ein
Beratungsgespräch.

Dabei sammeln wir bereits erste Informationen über Ihre persönlichen Daten und Ihre Vorstellungen über den Inhalt und Zweck der Beratung.

In den ersten Minuten klären wir, ob unsere Kanzlei Ihnen helfen kann und ob Sie uns das Mandat anvertrauen wollen.

Beratungsgespräche finden grundsätzlich in unseren Kanzleiräumen statt.

Sollte Ihnen der Besuch unserer Kanzlei nicht möglich sein, führen wir das Beratungsgespräch auch gerne bei Ihnen.

Erst bei Annahme des Mandats wird ein Honorar fällig.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!








Ohne Moos
nichts los!

Kosten der Rechtsberatung

Was kostet die anwaltliche Beratung in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Buerstedde?

Das gesetzliche Gebührenrecht ist kompliziert. Maßgeblich ist zunächst der Auftrag. Wichtige Kriterien sind: das wirtschaftliche Interesse (Gegenstandswert), Gebührensätze, Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit. Die Gebühren hängen also auch von der individuellen Angelegenheit ab.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde nimmt grundsätzlich einen Stundensatz von 238 Euro Brutto (200 Euro netto).
Zusätzlich zum Honorar fallen Post- und Telekommunikationskosten, Fahrt- und Abwesenheitsgelder, Hebegebühren und ggf. weitere Auslagen an. Alle Leistungen unterliegen der Mehrwertsteuer.

Kosten Ihres Rechtsfalles


Bitte fragen Sie uns! Telefon: 02222-931180


Sie können die günstigeren Vergütung wählen: entweder nach den gesetzlichen Gebührenbestimmungen oder nach einem vereinbarten Stundensatz!

Bitte beachten Sie: Grundsätzlich dürfen wir nur in außergerichtlichen Angelegenheiten Vergütungen vereinbaren, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren.
Auch pauschale Vergütungen bieten wir nach Absprache an.

Zusendung von Unterlagen


Häufig wird es sinnvoll sein, wenn Sie uns vorab Informationen zukommen lassen,
wie

  • Kopien von Verträgen, Urkunden, Unterlagen..
  • Testamete, Erbverträge, Nachlassverzeichnisse, Eheverträge, ..
  • Behördlicher Schriftverkehr..
  • Lagepläne, Grundbuchauszüge..
  • Fotos


dann können wir Sie effektiver und zu Ihrer Zufriedenheit beraten.


Ihr Rechtsanwalt für Bonn, Bornheim, Alfter, Hersel und Bad Godesberg

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